AGB’S – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise
Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Einzelpreise in EURO exklusive aller Steuern und können je nach Event Zusammenstellung variieren.

 

2. Lieferzeiten
Unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes werden zugesagte Termine eingehalten. In Fällen wie zB Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art wie z.B. Stromstörungen etc. entbinden wir uns von den übernommenen Verpflichtungen

 

3. Zahlungsbedingungen
Die Velvet Catering GmbH arbeitet nur mit den besten Produkten und Zulieferern und Dienstleistern.
Eine Vorauszahlung garantiert uns und Ihnen somit die besten Produkte und Mitarbeiter.

Ab einer Gesamtauftragssumme von EUR 5.000,00 sind bei Retournierung der Auftragsbestätigung 50% des zu erwartenden Auftragswertes als Anzahlung fällig. Vor Erlag der Anzahlung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet Vorbereitungen zu treffen.

Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung im Rahmen des letztgesendeten Angebots und unter Einbeziehung des dazugehörigen Schriftverkehrs. Die Rechnung ist abzüglich geleisteter Vorauszahlungen innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Allfällige Kosten bei Verzug wie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ab Fälligkeit, Mahnspesen, Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Abrechnung der Getränke
Getränke die von uns in Kommission geliefert wurden, werden nach ihrem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrochene Gebinde gelten als verbraucht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Getränke die nicht Teil unseres Standard Angebotes sind und speziell gemäß Ihrem Wunsch organisiert wurden.

 

5. Personalkosten
Bei dem in der Kostenübersicht angeführten Personalaufwand handelt es sich um eine Schätzung. Diese orientiert sich an den im Angebot festgelegten Auflaufzeiten und beinhaltet die Auf- und Abbau- sowie Lade- und Transportzeiten. Durch Abweichungen des im Angebot festgelegten Ablaufs ergeben sich höhere Personalkosten.

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien, es wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

 

7. Reklamation, Stornierung

1. Bitte beachten Sie, dass jegliche Beanstandungen sofort und längstens innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung zu melden sind.

2. Der letztmögliche Termin für eine spesenfreie Annullierung einer Veranstaltung ist 6 Tage vor Veranstaltungsdatum. Bei Stornierung ab 6 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 %, ab 2 Tagen vor der Veranstaltung 80 % der Auftragssumme als Stornogebühr verrechnet. Hinzu kommen Kosten der bereits getroffenen Vorbereitungen, allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen werden ebenfalls weiterverrechnet.

 

8. Wirksamkeit, Bestellung, Auftrag, Personenanzahl

1. Die Bindungswirkung dieses Angebots endet spätestens 6 Wochen nach Eingang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.

2. Die Planung des Menüs, Fixierung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details sollten spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots bekannt zu geben.

3. Der Auftrag ist schriftlich, durch Retournierung des firmenmäßig unterzeichneten Angebots zu erteilen; er ist für den Besteller sofort und für die Velvet Catering GmbH nach erhaltener Auftragsbestätigung bindend.

4. Reduzierungen oder Aufstockungen sind bis zu 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, eine spätere Aufstockung ist nur einvernehmlich und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten gegeben. Die Garantiezahl die wir von Ihnen mind. bis zu 3 Werktagen bekommen, ist verbindlich und gilt als Verrechnungsgrundlage. Sollte die Gästeanzahl die Garantiezahl übersteigen, so behalten wir uns vor bei Darbietung gleicher Dienstleistung diese Personen nachzuverrechnen. Ebenfalls halten wir uns frei ggf. einzelne Produkte die vorübergehend nicht vorhanden sind gegen zumindest gleichwertige Ware auszutauschen.

 

9. Pflichten des Veranstalters bzw. des Bestellers

1. Versicherung: Allfällige Versicherungen sind vom Veranstalter selbst abzuschließen.

2. Behördliche Auflagen und eventuell anfallende Bewilligungen.

3. Erforderliche Anschlüsse für Wasser und Strom, sowie deren Kosten inkl. Verbrauchskosten

4. eventuell anfallende Reinigung(en)

5. Gewährleistung der Medizinischen Notversorgung während der Veranstaltung nach gesetzlicher Regelung.

6. Das Übernehmen von eventuellen Abschlagszahlungen oder Benützungsgebühren die der Caterer zur Erfüllung seiner Dienstleistung in Anspruch nehmen muss.

7. Einhaltungen des Feuer & Brandtechnischen Reglements.

 

10. Bruch oder Beschädigung
Zu Bruch gegangenes oder beschädigtes Equipment stellen wir gesondert zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis in Rechnung.

 

11. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung hat eine ihr möglichst nahekommenden Gültigen zu treten.